Was passiert wenn ich die Aufnahmeprüfung nicht schaffe?
Falls du eine Aufnahmeprüfung hast und definitiv kein anderes Studium ohne Aufnahmeprüfung in Graz absolvieren möchtest, wende dich bitte vor Vertragsabschluss an die Verwaltung. Abhängig vom Datum der Aufnahmeprüfung bemühen wir uns um eine unkomplizierte Kulanzlösung.
Was ist im monatlichen Benützungsentgelt inkludiert?
Im monatlichen Benützungsentgelt sind Betriebskosten, Steuern, Strom, Wasser, Heizung sowie High Speed Internet, TV-Anschluss und die Benützung von Fitnessraum und Sauna (nach vorheriger Vereinbarung) inkludiert.
Welche Zusatzkosten fallen an?
Es entstehen keine zusätzlichen laufenden Kosten.
Einmalig ist bei Vertragsunterzeichnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90€ zu bezahlen.
Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?
Das Benützungsentgelt wird im Voraus bis zum 5. jeden Monats mittels Abbuchungsauftrag von einem Konto eingezogen. Das Konto muss im SEPA-Raum sein.
Dein Bankkonto muss für die Einziehung des Benützungsentgeltes hinreichend gedeckt sein. Mahngebühren sowie die, aufgrund einer eventuellen Rückleitung durch mangelnde Deckung entstehenden Bankspesen, werden dir weiter verrechnet. Wenn du kein SEPA-Konto hast, wende dich bitte an deinen Standortmanager.
Nach vorheriger Vereinbarung mit der Verwaltung ist auch Barzahlung möglich.
Was passiert mit meinem Zimmer, wenn ich ein Auslandssemester absolviere?
Du ziehst regulär aus. Wenn du nach deinem Auslandsaufenthalt wieder in die greenbox zurück kommen möchtest, meldest du das gleich bei deinem Auszug bei der Verwaltung an. Als Rückkehrer bekommst du bevorzugt wieder ein Zimmer deiner jeweiligen Kategorie.
Wann kann ich den Benützungsvertrag kündigen?
Wenn du deinen Benützungsvertrag im Wintersemester bis zum 30. November kündigst, kannst du Ende Februar ausziehen. Im Sommersemester kannst du Ende Juli ausziehen, wenn du bis zum 30. April kündigst, bzw. deinen Benützungsvertrag nicht verlängerst.
Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsformulars bei der Verwaltung entscheidend.
Die Frist kann von der Verwaltung bei Vorliegen wichtiger Gründe herabgesetzt werden, sofern die Nachbelegung des Zimmers gewährleistet ist.
Wann und wo muss ich meine Wohnsitzanmeldung erledigen?
Du musst binnen 72 Stunden nach dem Einzug eine Haupt- oder Nebenwohnsitzmeldung beim zuständigen Meldeamt abgeben. Eine Kopie der Meldebestätigung ist bei der Verwaltung zu hinterlegen.
Vergiss nach dem Auszug nicht dich wieder abzumelden und deine Post mittels Nachsendeauftrag an deine neue Adresse senden zu lassen.