Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich bei der greenbox bewerben?
Ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien, Berufspädagogischen Akademien, Akademien für Sozialarbeit oder ähnlichen Einrichtungen. Gleichgestellt sind außerordentliche Studierende, die sich durch die Absolvierung eines Universitätslehrganges auf ein ordentliches Studium oder die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten sowie Empfänger von Stipendien öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

 

Wie kann ich mich bei der greenbox bewerben?
Die unverbindliche Bewerbung erfolgt elektronisch über unsere Homepage. Klick bei der jeweiligen Zimmerkategorie auf „UNVERBINDLICH ANMELDEN“, fülle das Formular vollständig aus und sende es ab. Die Übermittlung kann einige Sekunden dauern. Daraufhin erhältst du ein Antwortmail, dass wir deine Anfrage erhalten haben und welche Dokumente wir von dir benötigen. Die endgültige Zusage unsererseits kommt normalerweise innerhalb einiger Tage.

 

Wann bekomme ich eine Zu- oder Absage?
Wir kontaktieren dich, sobald wir die Dokumente für deine Anmeldung erhalten und geprüft haben. Eine Fixzusage erfolgt je nach Verfügbarkeit von freien Zimmern für das Wintersemester bis Ende Mai und für das Sommersemester des nächsten Jahres bis Ende Dezember.

 

Nach welchen Kriterien werden die Zimmer vergeben?
Die Kriterien für die Zuweisung eines Zimmers in der greenbox sind

a) soziale Bedürftigkeit, die analog dem Studienförderungsgesetz erhoben wird;
b) Studienerfolgsnachweis analog dem Studienförderungsgesetz ab dem dritten Semester;
c) Enfernung zum Studienort;
d) soziales Engagement;
e) chronologische Reihenfolge der Anmeldungen.

Bei Doppelstudien wird nur ein Studium für die Beurteilung des günstigen Studienerfolges herangezogen.

Kann ich auch nur für einen Monat einziehen?
Während des Studienjahres ist bei Verfügbarkeit eines Zimmers eine kurzfristige Aufnahme bis zum nächsten 31. Juli möglich. Wenn du danach weiter in der greenbox wohnen möchtest, musst du aber bis spätestens 30. April einen Antrag auf Verlängerung des Benützungsvertrages stellen. In Ausnahmefällen können freie Zimmer auch für kurze Mieten monatsweise vergeben werden.

 

Ist der Einzugstermin individuell anpassbar?
Der Benützungsvertrag beginnt standardmäßig mit 1. August und endet am 31. Juli. Ab diesem Datum können die Schlüssel bei der Verwaltung des jeweiligen Hauses abgeholt werden. Abweichende Vertragslaufzeiten können je nach Verfügbarkeit der Zimmer individuell mit der Heimleitung vereinbart werden.

 

Wann sind die Einzugs- und Auszugszeiten?
Während der Bürozeiten kannst du jederzeit Ein- und Ausziehen. Nach vorheriger Vereinbarung mit der Verwaltung sind auch individuelle Zeiten möglich.

Muss ich mein Zimmer über die Sommermonate räumen?
Nein, wir haben Jahresverträge und du musst dein Zimmer über den Sommer nicht räumen.

Wann beginnt der Benützungsvertrag und wie lange ist die Vertragslaufzeit?
Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme jeweils zum 1. August. Der Benützungsvertrag wird für zwölf Monate abgeschlossen und endet am 31. Juli des Folgejahres. Für Studienanfänger beträgt die Vertragsdauer zwei Studienjahre, wenn dies ausdrücklich verlangt wird.

 

Wie hoch ist die Stornogebühr?
Für Stornierungen von unterschriebenen Verträgen vor Beginn dieses Benützungsvertrages gelten folgende Stornokosten:

100 Euro bis 60 Tage vor Vertragsbeginn,
200 Euro zwischen 60 und 30 Tage vor Vertragsbeginn und
300 Euro ab dem 30. Tag vor Vertragsbeginn.

 

Wie hoch ist die Kaution?
Seit dem 1. Jänner 2019 heben wir KEINE Kautionen mehr ein.

Bewerberinnen und Bewerber außerhalb der Europäischen Union müssen zur Fixierung des Zimmers 2 Monatsmieten vorab überweisen.

Was passiert wenn ich die Aufnahmeprüfung nicht schaffe?
Falls du eine Aufnahmeprüfung hast und definitiv kein anderes Studium ohne Aufnahmeprüfung in Graz absolvieren möchtest, wende dich bitte vor Vertragsabschluss an die Verwaltung. Abhängig vom Datum der Aufnahmeprüfung bemühen wir uns um eine unkomplizierte Kulanzlösung.

 

Was ist im monatlichen Benützungsentgelt inkludiert?
Im monatlichen Benützungsentgelt sind Betriebskosten, Steuern, Strom, Wasser, Heizung sowie High Speed Internet, TV-Anschluss und die Benützung von Fitnessraum und Sauna (nach vorheriger Vereinbarung) inkludiert.

 

Welche Zusatzkosten fallen an?
Es entstehen keine zusätzlichen laufenden Kosten.

Einmalig ist bei Vertragsunterzeichnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90€ zu bezahlen.

 

Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?
Das Benützungsentgelt wird im Voraus bis zum 5. jeden Monats mittels Abbuchungsauftrag von einem Konto eingezogen. Das Konto muss im SEPA-Raum sein.

Dein Bankkonto muss für die Einziehung des Benützungsentgeltes hinreichend gedeckt sein. Mahngebühren sowie die, aufgrund einer eventuellen Rückleitung durch mangelnde Deckung entstehenden Bankspesen, werden dir weiter verrechnet. Wenn du kein SEPA-Konto hast, wende dich bitte an deinen Standortmanager.

Nach vorheriger Vereinbarung mit der Verwaltung ist auch Barzahlung möglich.

 

Was passiert mit meinem Zimmer, wenn ich ein Auslandssemester absolviere?
Du ziehst regulär aus. Wenn du nach deinem Auslandsaufenthalt wieder in die greenbox zurück kommen möchtest, meldest du das gleich bei deinem Auszug bei der Verwaltung an. Als Rückkehrer bekommst du bevorzugt wieder ein Zimmer deiner jeweiligen Kategorie.

 

Wann und wo muss ich meine Wohnsitzanmeldung erledigen?
Du musst binnen 72 Stunden nach dem Einzug eine Haupt- oder Nebenwohnsitzmeldung beim zuständigen Meldeamt abgeben. Eine Kopie der Meldebestätigung ist bei der Verwaltung zu hinterlegen.

Vergiss nach dem Auszug nicht dich wieder abzumelden und deine Post mittels Nachsendeauftrag an deine neue Adresse senden zu lassen.

Wie sind die Zimmer eingerichtet?
Unsere Einzelzimmer sind standardmäßig mit einem Bett, Schreibtisch, Sessel, Schrank, Kasten, Bücherregal und Hängeregal ausgestattet. Für die weitere individuelle Gestaltung sind dir kaum Grenzen gesetzt.

 

Dürfen Gäste in meinem Zimmer übernachten?
Das Übernachten von Besuchern ist nur im Einvernehmen mit den Mitbewohnern gestattet und auf zwei Nächte pro Woche beschränkt. Längere Besuche sind der Verwaltung zu melden und bedürfen deren Zustimmung.

 

Müssen die Zimmer selbst gereinigt werden?
Die Wohnungen und Zimmer sind grundsätzlich selbstständig sauber zu halten. Um ein gutes Zusammenleben in den Wohngemeinschaften zu ermöglichen, müssen alle BewohnerInnen auf Sauberkeit achten und nach der Benützung von Küche, Sanitär- und Gemeinschaftsräumen diese in sauberem Zustand verlassen.

 

Wie oft wird meine WG gereinigt?
An Reinigungstagen ist dem Personal für Reinigungsarbeiten, einschließlich Vorarbeiten und Kontrolle, Zutritt zu den Wohnungen zu gewähren. Die jeweiligen Putzpläne werden dir von der Verwaltung bekannt gegeben. Es hängt vom greenbox Standort ab, wie häufig unsere Putzkolonne deine WG besucht.

 

Wie ist die  Benützung der Waschmaschinen und Trockner geregelt?
Die Benützung von Waschmaschine und Trockner kostet 1 Euro pro Wasch- und Trockengang und wird abhängig vom Standort über aufladbare Waschkarten, NFC oder über Münzen abgerechnet.

 

Wie ist die Benützung der Sauna geregelt?
Die Benützung der Sauna in der greenbox ist grundsätzlich kostenlos

 

Wie ist die Benützung der Partyräume geregelt?
Die Benützung der Partyräume ist nach vorheriger Anmeldung bei der Verwaltung für Bewohner gratis möglich. Es können allerdings Reinigungsgebühren anfallen.

 

Wie ist die Benützung des High-Speed-Internets geregelt?
Die Internetanbindung erfolgt über den ACOnet. Das ACOnet ist ein Hochleistungsnetz für Wissenschaft und Forschung bzw. forschungsnahe Einrichtungen in Österreich. Alle Universitäten sind ebenfalls darüber angebunden.

Die Anmeldung erfolgt beim Einzug über die Verwaltung. Grundlage für die Benützung ist die Acceptable Use Policy: http://www.vc-graz.ac.at/aup.shtml

 

Was passiert bei Missachtung der gesetzlichen Ruhezeiten?
Die Missachtung der gesetzlichen Ruhezeiten stellt einen Verstoß gegen die Heimordnung und das Heimstatut dar und kann überdies polizeiliche Anzeigen nach sich ziehen. Wiederholte Verstöße haben die sofortige Auflösung des Benützungsvertrages zur Folge.

 

Was passiert bei Verstößen gegen die Hausordnung?
Grobe Verstöße gegen die Heimordnung oder das Heimstatut können ein Pönale von 100 Euro nach sich ziehen. Besonders schwerwiegende Verstöße haben die sofortige Auflösung des Benützungsvertrages zur Folge. Die dabei entstandenen Kosten sowie ein allfälliger Mietentgang werden den jeweiligen BewohnerInnen in Rechnung gestellt. Vor der Verhängung von Sanktionen ist die Heimvertretung anzuhören.